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rechtliche Stellung

Grundlegend für die Errichtung der Freien Schule Schwepnitz ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7 Absatz 4. „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist."


Das sächsische Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft und die dazu erschienenen Verwaltungsvorschriften waren die konkrete rechtliche Basis für die Gründung unserer Schule. „Schulen in freier Trägerschaft wirken neben den öffentlichen Schulen und an ihrer Stelle bei der Erfüllung der allgemeinen öffentlichen Bildungsaufgaben eigenverantwortlich mit. Sie bereichern und ergänzen das Schulwesen des Freistaates Sachsen." (Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG), §1, Fassung gültig vom: 01.08.2007  bis: 31.07.2011).


Rechtliche Grundlage für die Freie Schule in Schwepnitz hinsichtlich der Aufgabenstellung und Schulorganisation ist außerdem das Sächsische Schulgesetz (SchulG, Fassung gültig vom 01.01.2007). Wir nehmen insbesondere den dort formulierten Erziehungs- und Bildungsauftrag (§1) sehr ernst, versuchen ihn umzusetzen und mit Leben zu erfüllen. Hinsichtlich der Einordnung in die Gliederung des Sächsischen Schulwesens ist die Freie Schule Schwepnitz eine Mittelschule (§6). Der Unterricht erfolgt nach dem sächsischen Lehrplan und hat darüber hinaus besondere pädagogische Anliegen.


Die Genehmigung zur Errichtung und Betreibung einer Mittelschule als Ersatzschule am Schulstandort Schwepnitz wurde dem Verein Freie Schule Schwepnitz e. V. am 08.08.2007 durch die Sächsische Bildungsagentur in Chemnitz erteilt.


Die Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule wurde der Freien Schule Schwepnitz am 30.09.2010 durch die Sächsische Bildungsagentur Chemnitz verliehen.